Dienstag, 6. Februar 2007
Das mit dem Ausspähen per staatlich genehmigter Trojaner...
netzstrohm, 23:06h
..kann ja eigentlich nur ein schlechter Witz sein.
Das ist ungefähr auf der gleichen Ebene, als würde man wirkliche Viren bei Verdächtigen ausstreuen, damit sie sich ..Hatschi einen Schnupfen holen und sich dann irgendwie im Schlaf verplappern, damit man ihre Geheimnisse ausspähen kann.
Ich kann nur intensivst wünschen, dass man diese "Büchse der Panora" nicht öffnet.
Man kann sich gut ausmalen, dass dieser Trojaner - einmal platziert- vielen anderen Interessierten Zutritt verschafft.
Außerdem kann diese Technologie, einmal losgelassen nicht mehr ordentlich geächtet werden, weil man es ja von Staats wegen (unter wie auch immer guten Vorsätzen) ja vorgemacht hat.
Es ist vergleichbar mit der Frage, ob man im Ernstfall ein ganzes Flugzeug abschießen kann, um Menschen zu retten.
Außerdem ist es ähnlich dem Problem mit dem Frankfurter Polizeipräsidenten, der dem Markus... Folter angedroht hat, um das Leben des Kindes zu retten und deswegen (berechtigtermaßen) einpacken konnte.
Man kann es mit einem Satz zusammenfassen:
Das ist ungefähr auf der gleichen Ebene, als würde man wirkliche Viren bei Verdächtigen ausstreuen, damit sie sich ..Hatschi einen Schnupfen holen und sich dann irgendwie im Schlaf verplappern, damit man ihre Geheimnisse ausspähen kann.
Ich kann nur intensivst wünschen, dass man diese "Büchse der Panora" nicht öffnet.
Man kann sich gut ausmalen, dass dieser Trojaner - einmal platziert- vielen anderen Interessierten Zutritt verschafft.
Außerdem kann diese Technologie, einmal losgelassen nicht mehr ordentlich geächtet werden, weil man es ja von Staats wegen (unter wie auch immer guten Vorsätzen) ja vorgemacht hat.
Es ist vergleichbar mit der Frage, ob man im Ernstfall ein ganzes Flugzeug abschießen kann, um Menschen zu retten.
Außerdem ist es ähnlich dem Problem mit dem Frankfurter Polizeipräsidenten, der dem Markus... Folter angedroht hat, um das Leben des Kindes zu retten und deswegen (berechtigtermaßen) einpacken konnte.
Man kann es mit einem Satz zusammenfassen:
Der Staat darf sich nie auf die Ebene von Verbrechern begeben sonst hört er bald auf Staat zu sein !!!
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byggvirofbarley,
Samstag, 10. Februar 2007, 10:01
Es ist vergleichbar mit der Frage, ob man im Ernstfall ein ganzes Flugzeug abschießen kann, um Menschen zu retten.
Außerdem ist es ähnlich dem Problem mit dem Frankfurter Polizeipräsidenten, der dem Markus... Folter angedroht hat, um das Leben des Kindes zu retten und deswegen (berechtigtermaßen) einpacken konnte.
Da möchte ich widersprechen. Nicht weil man halbe Flugzeuge nicht abschießen kann, sondern weil es nicht vergleichbar ist.
Rein technisch stellt der Bundestrojaner ein Problem dar, weil er voraussetzt, dass der Rechner, der "online durchsucht" wird, eine Sicherheitslücke aufweist, die auch von anderen genutzt - missbraucht -wird. Sobald der erste online durchsucht wurde, ist der Trojaner "in the wild". Wer ihn in die Hand bekommt, kann ihn auch zur Vermehrung überreden.
Beim - wenn er überhaupt technisch sinnvoll umsetzbar ist - Bundestrojaner ist der Weg von der verdachtsabhängigen heimlichen Durchsuchung zur verdachtsunabhängigen Durchsuchung nicht weit.
Beim Anschuss eines Flugzeuges oder der Androhung von Folter handelt es sich um ein völlig anders Problem. Hier gibt es klare Hinweise, dass die Insassen keine Überlebenschance haben und mit Herrn M. G. wurde nicht zufällig jemand von der Straße aufgegriffen, dem man die Tat anhängen wollte.
Ich würde das Flugzeug abschießen oder einem Herrn G. die Folter nicht nur androhen. Dass ich am Ende dafür ins Gefängnis gehe, wäre mir das Leben eines Kindes allemal wert.
Vielleicht hat der Polizeipräsident ja nur Pech, dass das Kind nicht mehr lebte. Wäre es mit unerlaubten Mittel lebend gefunden worden, hätte man es wahrscheinlich wieder versteckt, um es verhungern zu lassen.
Außerdem ist es ähnlich dem Problem mit dem Frankfurter Polizeipräsidenten, der dem Markus... Folter angedroht hat, um das Leben des Kindes zu retten und deswegen (berechtigtermaßen) einpacken konnte.
Da möchte ich widersprechen. Nicht weil man halbe Flugzeuge nicht abschießen kann, sondern weil es nicht vergleichbar ist.
Rein technisch stellt der Bundestrojaner ein Problem dar, weil er voraussetzt, dass der Rechner, der "online durchsucht" wird, eine Sicherheitslücke aufweist, die auch von anderen genutzt - missbraucht -wird. Sobald der erste online durchsucht wurde, ist der Trojaner "in the wild". Wer ihn in die Hand bekommt, kann ihn auch zur Vermehrung überreden.
Beim - wenn er überhaupt technisch sinnvoll umsetzbar ist - Bundestrojaner ist der Weg von der verdachtsabhängigen heimlichen Durchsuchung zur verdachtsunabhängigen Durchsuchung nicht weit.
Beim Anschuss eines Flugzeuges oder der Androhung von Folter handelt es sich um ein völlig anders Problem. Hier gibt es klare Hinweise, dass die Insassen keine Überlebenschance haben und mit Herrn M. G. wurde nicht zufällig jemand von der Straße aufgegriffen, dem man die Tat anhängen wollte.
Ich würde das Flugzeug abschießen oder einem Herrn G. die Folter nicht nur androhen. Dass ich am Ende dafür ins Gefängnis gehe, wäre mir das Leben eines Kindes allemal wert.
Vielleicht hat der Polizeipräsident ja nur Pech, dass das Kind nicht mehr lebte. Wäre es mit unerlaubten Mittel lebend gefunden worden, hätte man es wahrscheinlich wieder versteckt, um es verhungern zu lassen.
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